Container für Altholz und Abfälle aus Holz

Wir bieten Ihnen für die Altholz-Entsorgung je nach Menge und Beschaffenheit die passenden Sammel- und Transportcontainer und kümmern uns um den Rest: An- und Abtransport und die weitere Verwertung.

Holz ist ein Patent der Natur und ein natürlicher, nachwachsender Rohstoff. Von der Kinderwiege über den Massivholztisch bis zum Baumhaus ist uns Holz als vertrautes Baumaterial angenehm. Zu Altholz wird es, wenn es für seinen Verwendungszweck ausgedient hat. Damit fällt Altholz in den unterschiedlichsten Bereichen als Abfall an. Die Verwertung von Altholz kann nach dem Abtransport ganz unterschiedlich sein und wird je nach Art, Beschaffenheit und Vorgeschichte des Altholzes bestimmt. Holzabfälle dienen dabei keineswegs nur als Brennstoff, sondern kommen zum Beispiel auch in der Holzwerkstoffindustrie (Spanplatte) zu einem zweiten, sinnvollen Einsatz. Wir haben die richtigen Lösungen. Wenn Sie größere Mengen Altholz entsorgen müssen, sind wir gerne für Sie da. Melden Sie sich  bei uns.

Vorsicht: Altholz richtig einschätzen und entsorgen

Auch beim Altholz gilt, was für die anderen Wertstoffe gilt: Altholz ist nicht gleich Altholz. Je nach Verwendung wird das Holz behandelt (Imprägnation, Lackierung, Verleimung). Nicht jedes Holz passt also in denselben Container. Es gelten strenge Regeln hinsichtlich der Klassifizierung und des daraus resultierenden Verwertungs- bzw. Beseitigungsweges. Welches Holz darf nun in einen Altholz-Container und welches Altholz ist gesondert zu behandeln?

In den Altholz-Container gehören...

  • Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Holz von Nadel- und Laubbäumen
  • Unbehandelte Bretter, Dielen, Kanthölzer und bestimmte Spanplatten
  • Verschnitte und Abschnitte von naturbelassenem Holz
  • Ausrangierte Europaletten und andere Paletten aus Holz
  • Obst- und Gemüsekisten aus Vollholz
  • Unbehandelte Groß-Kabelrollen aus Vollholz
  • Industriehölzer (z.B. Transportkisten aus Holz)

Nicht für den Altholz-Container bestimmt...

  • Imprägnierte Hölzer (Obstbau-Pfähle, Bahnschwellen, Leistungsmasten)
  • Sofas und Polstermöbel (siehe Sperrmüll)
  • Behandelte Wandverkleidungen und Schallschutzwände

Dazu ist zu sagen, dass der Gesetzgeber zwischen 4 Altholzklassen unterscheidet. Die Klasse A1 ist naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Die Klasse A2 ist verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz mit zwei wichtigen Einschränkungen: Das Holz darf keine halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung aufweisen und nicht mit Holzschutzmitteln behandelt sein. Die Altholz Klasse A3 lässt halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung zu, schließt Holzschutzmittel jedoch ebenfalls aus. Die letzte Altholz-Klasse A4 umfasst schließlich mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz. Dazu zählen die vielfach im Umlauf befindlichen Bahnschwellen, Leitungsmasten, Reb- und Obstpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann.

Für die Entsorgung größerer Mengen an Altholz haben wir die notwendigen Informationen, die richtigen Lösungswege und die passenden Container und Transportkapazitäten für Sie.

Wenden Sie sich einfach an uns. Wir sind gerne als Ansprechpartner für Sie da.

Die Altholzklassen (oder Kategorien) 1 bis 4 im Schnellcheck

Altholzklasse AI

Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AI (A eins) zählt laut Gesetzgeber ausschließlich naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde wie Kisten, Verschnitt, Späne von naturbelassenem Holz, Möbel aus Vollholz und Ähnliches.

Altholzklasse AII

Laut Altholzverordnung ist Holzabfall und Altholz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AII (A zwei) gehört verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Häufig handelt es sich dabei z.B. um Paletten aus Holzwerkstoffen, Transportkisten aus Holzwerkstoffen sowie Bauspanplatten.

Altholzklasse AIII

Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AIII (A drei) zählt laut Gesetzgeber Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel so z.B. Altholz aus Sperrmüll, sonstige Paletten mit Verbundmaterial.

Altholzklasse AIV

Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AIV (A vier) zählt laut Gesetzgeber mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten) sowie sonstiges Holz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann.