zurück

Wettbewerb zulassen – Mittelstand stärken – Zusammenarbeit suchen

26. April 2017

In den letzten 10 Jahren ist der Anteil öffentlich-rechtlicher Entsorger (ÖRE) von 38,7 auf 47,3 Prozent gestiegen. Das hat seine guten Gründe. Weniger gut ist diese Entwicklung für die Entsorgungs-Branche an sich und im Endeffekt wohl auch für den Kunden.

Dies geht aus einem Rechtsgutachten des ehemaligen Verteidigungsministers und Staatsrechtlers Rupert Scholz im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- Rohstoffwirtschaft, (BDE), hervor. Scholz zweifelt die Verantwortung der Kommunen für Aufgaben der Daseinsvorsorge im Bericht nicht an. Allerdings sei ein mehr und mehr unbeschränktes Mandat für kommunale Betätigungen ohne Rücksicht auf private Anbieter im Rahmen eines fairen Wettbewerbs der falsche Weg.

Ein grundlegendes Problem hierbei seien die Gemeindewirtschaftsverordnungen, welche die Chancengleichheit im Wettbewerb oft zu Gunsten der kommunalen Entsorger beschädigen. Teilweise werden öffentlichen Dienstleistern massive Vorteile zugestanden. So unterliegen die Preise der kommunalen Entsorger beispielsweise nicht mehr dem Bundeskartellamt, sodass ein Anreiz für geringere Preise nicht weiterbesteht. Weiterhin gebe es zu wenig Transparenz. Eventuelle Quersubventionierungen sind deshalb kaum oder nur schwer feststellbar.

Ein weiterer Vorteil sei, dass es die Kommunen selbst sind, die voll für die Verbindlichkeiten ihrer öffentlichen Entsorger haften. Durch diese Sicherheit „im Rücken“, kommen die Betriebe günstiger zu neuen Kredite, was ebenfalls einen erheblicheren Wettbewerbsvorteil darstellt. Besonders gravierend wirkt sich die Ungleichbehandlung durch die Befreiung von der Umsatzbesteuerung aus.

In Summe fordert Scholz eine verfassungsrechtliche Prüfung dieser Schieflage. Somit sei die Politik gefordert diesen Wettbewerb wieder fair, offen und transparent zu gestalten. Die einseitigen Privilegien verzerren das Marktumfeld der Branche und sollten deshalb aufgelöst werden.

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) sieht die aktuelle Konzentrationsspirale „mit großer Sorge“. Als Folge dessen sollten das Kartellrecht und die Wirtschaftsförderung überarbeitet werden, da diese momentan nur unzureichende Möglichkeiten zur Erhaltung mittelstandsfreundlicher Strukturen und funktionierender Märkte bieten. Ebenfalls sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen die bürokratischen Hürden erleichtert werden. Dies soll durch „Mittelstands-Klauseln“ erreicht werden fordert der bvse. Durch diese Anpassungen wäre ein fairer Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Entsorgern wieder möglich.

Als mittelständischer Entsorgungsfachbetrieb arbeiten wir In Thüringen auch vielfach und erfolgreich als Partner mit öffentlichen Entsorgungsbetrieben zusammen. Kooperationen zum Vorteil der Kunden und für eine sichere und fachgerechte Entsorgungsdienstleistung machen Sinn. Im Rahmen eines fairen Wettbewerbs hätte der Beitrag der privaten Wirtschaft innerhalb dieses Netzwerks noch mehr Gewicht, sodass wir noch gezielter und flexibler für die Anforderungen der Kunden da sein könnten. Als langjähriges Mitglied des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung wird Thüringen Recycling seinen Beitrag für diese Entwicklung leisten.